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Im Folgenden erhalten Sie als Geldanleger einige Informationen über die Geldanlage in Prozesskostenfonds. Erfahren Sie, wie sich der Markt der Prozesskostenfinanzierung in Deutschland entwickelt, was ein Prozesskostenfonds ist, wie Prozesskostenfonds steuerlich betrachtet werden und welche Risiken die Geldanlage in Prozesskostenfonds mit sich bringen kann.
Der Markt für Prozesskostenfinanzierung
Die Prozesskostenfinanzierung ist in Deutschland noch ein junges Gebiet auf das einige wenige Anbieter spezialisiert sind. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind meist teure Angelegenheiten, denn unabhängig vom Prozessausgang muss der Kläger meist im Vorfeld die Prozesskostenfinanzierung sicherstellen. Darüber hinaus muss sich der Kläger bewusst sein, dass bei einer Niederlage erhebliche Kosten auf ihn zukommen. Dieses Risiko der Prozesskostenfinanzierung können viele weder abschätzen, noch eingehen. Rund 30.000 Verfahren mit berechtigten Ansprüchen finden jedes Jahr erst gar nicht statt, weil potenzielle Kläger nicht für die notwenige Prozesskostenfinanzierung aufkommen können. In Deutschland summieren sich Streitwerte aus nicht realisierten Forderungen auf ca. zwei Milliarden Euro pro Jahr.
Der Prozesskostenfonds
Der Verzicht auf berechtigte Ansprüche muss jedoch nicht sein. In jüngster Zeit haben sich so genannten Prozesskostenfonds etabliert. Durch Prozesskostenfinanzierung bieten Prozesskostenfonds dem Kläger die Möglichkeit einer Klageführung ohne Prozesskostenrisiko. Hierbei prüft der Prozesskostenfonds die angetragenen Fälle und übernimmt die Prozesskostenfinanzierung. Da auch ein Prozesskostenfonds wirtschaftlich orientiert ist, erfolgt nur in den Fällen eine Prozesskostenfinanzierung, bei denen nach eingehender Prüfung ausreichend hohe Gewinnchancen bestehen. Daneben prüfen Prozesskostenfonds auch die Höhe des möglichen Gewinns, da jeder Fall eine eingehende Prüfung durch den Prozesskostenfinanzierer verlangt und damit Kosten verursacht, die in einem gesunden Verhältnis zum in Aussicht gestellten Gewinn stehen müssen.
Im Gegenzug für die Übernahme des Risikos und der Prozesskostenfinanzierung verpflichtet sich der Kunde im Erfolgsfall einen Teil seines Gewinns an den Prozesskostenfonds abzugeben sowie die Kosten zu übernehmen, die von der Gegenseite nicht bezahlt werden.
Das im Prozesskostenfonds angesammelte Beteiligungskapital wird in der Regel in einer Tochtergesellschaft des Initiators verwaltet und zur Prozesskostenfinanzierung eingesetzt. Im Gegenzug fließt dem Prozesskostenfonds der anteilige Erlös aus den gewonnenen Prozessen zu. Die Forschungsstelle Finanzierung von Gerichtsprozessen der Humboldt-Universität zu Berlin geht von einer Treffsicherheit von ca. 53 Prozent aus, die auf über 70 Prozent ansteigen könne.
Ablauf eines Prozesskostenfonds
Ab einem bestimmten Streitwert finanziert der Prozesskostenfonds den Prozess für den Kläger. Der Prozesskostenfonds erhält einen Anteil vom Erlös, nachdem der Prozesskostenfonds zuvor die von ihm verauslagten Verfahrenskosten abgezogen hat.
Der Rechtsanwalt des potentiellen Klägers reicht dem Prozesskostenfonds eine Klageschrift ein oder zumindest eine präzise Schilderung des Sachverhaltes, aus der sich die Umstände und die Rechtslage des Falles entnehmen lassen. Der Prozesskostenfonds prüft diesen Fall auf das Genaueste und schlägt dem Kläger im Falle des positiven Ausganges der Prüfung den Abschluss eines Finanzierungsvertrages vor.
Dieser Finanzierungsvertrag beinhaltet die Übernahme der Risiken des Verfahrens ohne Einschränkung einschließlich der Führung aussichtsreicher Rechtsmittel.
Während der Zeit der Prüfung verpflichtet sich der Kläger, einstweilen keinen anderen Finanzierungsvertrag abzuschließen. Für den Fall, dass der Prozesskostenfonds absagen sollten, war die Prüfung kostenlos und der Kläger ist von jeder Verpflichtung frei.
Die Geldanlage in Prozesskostenfonds
Wer sich als Geldanleger an Prozesskostenfonds beteiligt, sollte sich neben den Gewinnaussichten auch über die Risiken des Geschäftsmodells im Klaren sein. Vertut sich der Prozesskostenfonds bei der Auswahl der übernommenen Fälle zu oft, kann er schnell in Schieflage geraten, was in der Regel mit Verlusten verbunden ist.
Bei der Auswahl eines Prozesskostenfonds sollte der Geldanleger also vor allem darauf achten, dass der gewählte Prozesskostenfonds entweder bereits Gewinne erwirtschaftet oder kurz vor der Gewinnschwelle steht. Wichtig ist darüber hinaus, dass keine allzu hohen Anfangskosten durch den Prozesskostenfonds entstehen.
Im Rahmen der steuerlichen Behandlung dürfen laut Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster, die Anfangsverluste aus einem Prozesskostenfonds nicht steuerlich geltend gemacht werden, sondern müssen über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden.
Trotz sorgfältiger Erfolgseinschätzung durch versierte Juristen sind sowohl die Erfolgsaussichten bei Gericht als auch die Prozessdauer durch den Prozesskostenfonds schwer zu kalkulieren. Aufgrund dieser schwer einzuschätzenden Risiken, die das Geschäftsmodell eines Prozesskostenfonds mit sich bringt, sollte die Geldanlage in einen Prozesskostenfonds einen geringen Prozentsatz des Depotvolumens ausmachen.
Angebot
• Rund 5 Jahre Laufzeit, vorbehaltlich der Abwicklung aller Rechtsverfahren
• Mindestanlage ab 5.000 Euro zzgl. 5 % Agio
• Erfahrene Richter prüfen die Fälle
• Streitwert ab EUR 25.000,-
• Schlanke Kostenstruktur
• Fonds erhält 30 % vom Prozesserlös nach Kosten
Oftmals scheitert die Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen an den hohen Gerichtskosten und dem damit verbundenen Risiko bei verlorenem Urteil. Rund jeder zweite Prozess in Deutschland wird generell gewonnen.
Der Prozesskostenfonds finanziert die mit einem Prozess in Verbindung stehenden Kosten für den Kläger vor. Verliert der Kläger den Prozess, ist der Kostenvorschuss für den Prozesskostenfonds verloren, gewinnt der Kläger, erhält der Prozesskostenfonds die verauslagten Kosten zurück sowie eine Beteiligung des Prozesserlöses.
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